Fernkorn & Partner mbB
  • Chronik
  • Team
  • Karriere
  • Leistungen
    • Die Welt der Vermessung
    • Immobilien-Wertermittlung
  • Meldungen
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
Ausschnitt aus einem Lageplan

Sicherheit beim Neubau dank Baurechtsvermessung

9. Oktober 2014/in Allgemein/von Team Fernkorn

Vor Baubeginn ist die Grundfläche des geplanten Neubaus abzustecken und die Höhenlage festzulegen (§68 Abs. 6 Satz 2 BAYBO). Diese Aufgabe erfordert nicht nur vermessungstechnischen Sachverstand, sondern auch profunde Kenntnisse im Katasterwesen. Dennoch ist diese Aufgabe als privatrechtlich zu sehen. Der Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen (PSVV) bescheinigt dabei zusätzlich die Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen und teilt dies gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde mit. Diese Bescheinigung entfaltet gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine „materielle Legalitätsfiktion“. Die Bindungswirkung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kommt der einer Baugenehmigung gleich.

Die Tätigkeiten im Bereich der Baurechtsvermessung gemäß § 21 PrüfVBau sind:

  1. Schaffung von Grundlagen
    1. Erhebung amtlicher Katasterdaten als Grundlage des rechtlich gesicherten Grenzverlaufes
    2. Aufdecken und Identifizierung von amtlichen Katasterpunkten zur Herstellung eines rechtlichen Grenzbezuges für die nachfolgenden Arbeiten
    3. Herstellen des in der Bauvorlage eingeführten Höhenbezuges
    4. Höhenmäßige Erfassung des Baugeländes
    5. Erfassung weiterer Objekte, die die Festlegung des Bauprojektes beeinflussen
    6. Dokumentation
  2. Übernahme der Unterlagen der genehmigten Bauvorlage, des Genehmigungsbescheides und sonstigen Auflagen der Baugehmigung und Überprüfung mit den unter 1 ermittelten Grundlagen
    1. Erhebung bzw. Einholen der erforderlichen Unterlagen
    2. Prüfung auf Vollständigkeit
    3. Erstellen eines Absteckplanes mit Einarbeitung des Projektes
    4. Einarbeitung der unter Punkt 1 feststellten Grundlagen
    5. Aufzeigen von Widersprüchen
    6. Schaffung von Absteck- bzw. Sollwerten
  3. Absteckung bzw. Überprüfung der lage- und höhenmäßigen Festlegung
    1. Absteckung bzw. Überprüfung der Grundfläche des genehmigten Projektes
    2. Angabe bzw. Überprüfung der höhenmäßigen Festlegung
    3. Protokollierung
  4. Feststellung der Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen hinsichtlich lage- und höhenmäßiger Festlegungen
    1. Erstellen einer Bescheinigung zur Einhaltung der in der genehmigten Bauvorlage festgelegten Grundfläche und/ oder Höhenlage
    2. Versand dieser Bescheinigung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen

Kategorien

  • Allgemein
  • Ingenieurvermessung
  • Laserscanning

Neueste Beiträge

  • Gescannte Pinguine
  • Wir bilden aus: VERMESSUNGSTECHNIKER (m/w/d)
  • Die kleinste Erschütterung sofort im Blick
  • Frisch gebackener Bachelor of Engineering erhält VDV-Landespreis Bayern
  • Frohe Weihnachten mit Spende statt Geschenken

Archive

  • Februar 2022
  • Dezember 2021
  • Mai 2021
  • Februar 2021
  • Dezember 2020
  • Oktober 2020
  • April 2020
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • August 2018
  • März 2018
  • September 2017
  • März 2017
  • Oktober 2016
  • März 2015
  • Februar 2015
  • Oktober 2014

Interessante Links

Hier findest Du ein paar interessante Links! Viel Spaß auf unserer Website :)

Seiten

  • Chronik
  • Datenschutz
  • Die Welt der Vermessung
  • Fernkorn & Partner – Vermessungsbüro München
  • Immobilien-Wertermittlung
  • Impressum
  • Karriere
  • Kontakt
  • Leistungen
  • Meldungen
  • Referenzen
  • Team

Kategorien

  • Allgemein
  • Ingenieurvermessung
  • Laserscanning
© Copyright - Fernkorn & Partner Beratende Ingenieure mbB
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
GPS-Referenzpunkt in Ottobrunn
Nach oben scrollen