Warum Abstandsflächen wichtig sind
Vor Gebäuden sind Flächen freizuhalten, um den Erfordernissen nach Belüftung, Belichtung und den Belangen des Brandschutzes gerecht zu werden. So ist sinngemäß die Begründung des Art. 6, Abs. 1 BayBO zu verstehen. Dabei gilt das Grundprinzip, dass die Wandfläche senkrecht umgeklappt wird. Die sich daraus ergebende Abstandsfläche soll dann auf dem eigenen Grundstück vollständig zu liegen kommen (Art. 6, Abs. 2BayBO). In Verdichtungsräumen wie beispielsweise in München, Nürnberg oder Augsburg kann sich dies durchaus zu echten Herausforderungen für Architekten entwickeln, da die Grundstücke optimal ausgenützt werden müssen. Weiterlesen