Warum Abstandsflächen wichtig sind
Vor Gebäuden sind Flächen freizuhalten, um den Erfordernissen nach Belüftung, Belichtung und den Belangen des Brandschutzes gerecht zu werden. So ist sinngemäß die Begründung des Art. 6, Abs. 1 BayBO zu verstehen. Dabei gilt das Grundprinzip, dass die Wandfläche senkrecht umgeklappt wird. Die sich daraus ergebende Abstandsfläche soll dann auf dem eigenen Grundstück vollständig zu liegen kommen (Art. 6, Abs. 2BayBO). In Verdichtungsräumen wie beispielsweise in München, Nürnberg oder Augsburg kann sich dies durchaus zu echten Herausforderungen für Architekten entwickeln, da die Grundstücke optimal ausgenützt werden müssen. Grundlage für Abstandsflächennachweise ist daher die präzise Kenntnis über den rechtlichen Grundstücksverlauf. Dazu gesellt sich noch die Information über die Höhenlage des Baugrundstückes, hängt doch die Tiefe einer Abstandsfläche in der Regel auch von dieser Höhenlage ab. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Spezialregelungen, angefangen von Dachneigungen, baurechtlichem Traufpunkt, untergeordneten Bauteilen, 16m-Privileg etc. Man kann unschwer erkennen, dass dieses Thema sehr schnell ein hohes Maß an Fachwissen erfordert. Als Prüfsachverständiger für Vermessung sammeln wir schon seit Jahren dieses Fachwissen an. Immer wieder unterstützen wir dabei Bauherren, verlässliche Nachweise dafür zu liefern mit der Folge, dass an dieser Stelle das Genehmigungsverfahren rasch durchlaufen kann. Dazu fertigen wir sogenannte Qualifizierte Lagepläne an, die die grundsätzliche Lage- und Höhenfestlegung des geplanten Neubaus darstellt.
Aber auch bei Bestandsgebäuden können in Vorbereitung zu Grundstücksteilungen Abstandsflächennachweise notwendig werden.
Der Gesetzgeber hat für den Fall, einer Überschreitung der Abstandsflächen die sogenannte Abstandsflächenübernahmeerklärung ermöglicht. Vorausgesetzt der Nachbar duldet diese Überschreitung, kann das unterzeichnete Formular dem Bauakt beigelegt werden, um das Bauvorhaben an dieser Stelle genehmigungsfähig zu machen. Dazu ist auch ein exakt vermasster Abstandsflächenplan zu fertigen. Diese Aufgabe setzt nicht nur vertiefte Kenntnisse im Abstandsflächenrecht voraus, sondern man benötigt auch profunde Qualifikation im Umgang mit dem Liegenschaftskataster. Diese Kompetenzen sind im Ingenieurbüro Fernkorn & Sohn vereinigt. Der Firmeninhaber, Thomas Fernkorn, hat seine Qualifikationen durch das zweite Staatsexamen und durch intensives Studium der gesetzlichen Rahmenbedingungen erworben. Das Know-How hat er seinen Mitarbeitern weitergereicht, so dass hier der Bauherr bestens beraten ist.