Fernkorn & Partner mbB
  • Team
  • Leistungen
    • Die Welt der Vermessung
  • Karriere
  • Meldungen
  • Chronik
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Honorarermittlung für Ingenieurvermessung – Akzeptanz der HOAI 2013

27. September 2017/in Allgemein/von Team Fernkorn

Die HOAI 2013 hat für unseren Fachbereich nicht die erhoffte Wende gebracht. Es wurde die Verbindlichkeit ebenso wenig erreicht, wie eine marktgerechte Anpassung der Tabellenwerte. Dagegen ist die Überarbeitung der Leistungsbilder eine positive Entwicklung.

Die Fachkommission „Vermessung“ im AHO hat unter Führung von Michael Zurhorst das „grüne Heft 31“ fortgeschrieben und dort Regelungen vorgeschlagen, die den aktuellen Marktpreisen nahekommen. Dies gilt insbesondere für die planungsbegleitende Vermessung (= Bestandsaufnahme). Die neuen Regelungen ermitteln das Honorar nach

  • der aufzunehmenden Fläche
  • der Dichte der aufzunehmenden Punkte und
  • dem Schwierigkeitsgrad.

Die bisherige Regelung, das Honorar u. a. nach der Bausumme des geplanten Projektes zu ermitteln, wurde verlassen, was von den Auftraggebern begrüßt wird. Eine zunächst ablehnende Haltung gegenüber der HOAI weicht oft in einem persönlichen Beratungsgespräch einer verhaltenen Begeisterung. So kann man durchaus erkennen, dass eine Verbindlichkeit unserer Leistungen in der HOAI bei unseren Auftraggebern gut ankommen würde. Denn so könnten sie Leistungen beschränkt ausschreiben und diese nach den AHO eindeutig benennen.

Es besteht ein verhaltener Optimismus, dass mit der nächsten Novellierung die Diskussion zur Verbindlichkeit der sogenannten Beratungsleistungen in unserem Sinn wieder in Gang kommt. Es liegt nun an uns, die Formulierung des grünen Heftes 31 des AHO zu kommunizieren, um sie bekannt zu machen und dessen Akzeptanz noch weiter zu steigern. Wenn dann noch die Tabellenwerte der Bauvermessung so angepasst werden, wie sie ursprünglich geplant waren, kann dieses Papier Grundlage für die HOAI-Novellierung für unseren Fachbereich dienen. Damit wäre eine höhere Anerkennung auch in der eigenen Kollegenschaft zu erwarten.

Kategorien

  • Allgemein
  • Ingenieurvermessung
  • Laserscanning

Neueste Beiträge

  • Gescannte Pinguine
  • Wir bilden aus: VERMESSUNGSTECHNIKER (m/w/d)
  • Die kleinste Erschütterung sofort im Blick
  • Frisch gebackener Bachelor of Engineering erhält VDV-Landespreis Bayern
  • Frohe Weihnachten mit Spende statt Geschenken

Archive

  • Februar 2022
  • Dezember 2021
  • Mai 2021
  • Februar 2021
  • Dezember 2020
  • Oktober 2020
  • April 2020
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • August 2018
  • März 2018
  • September 2017
  • März 2017
  • Oktober 2016
  • März 2015
  • Februar 2015
  • Oktober 2014

Kontakt

Fernkorn & Partner mbB Beratende Ingenieure 
Ranhazweg 55
85521 Ottobrunn bei München
Telefon +49 89 6091155
Fax +49 89 6093162
info@fernkorn-vermessung.de

Bürozeiten

Mo-Do 8:00 bis 17:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:30 Uhr
© Copyright - Fernkorn & Partner mbB Beratende Ingenieure
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Lehrauftrag an der Technischen Universität MünchenSachverständigengutachten im Gebiet Ingenieurvermessung
Nach oben scrollen