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Honorarermittlung für Ingenieurvermessung – Akzeptanz der HOAI 2013

27. September 2017/in Allgemein/von Team Fernkorn

Die HOAI 2013 hat für unseren Fachbereich nicht die erhoffte Wende gebracht. Es wurde die Verbindlichkeit ebenso wenig erreicht, wie eine marktgerechte Anpassung der Tabellenwerte. Dagegen ist die Überarbeitung der Leistungsbilder eine positive Entwicklung.

Die Fachkommission „Vermessung“ im AHO hat unter Führung von Michael Zurhorst das „grüne Heft 31“ fortgeschrieben und dort Regelungen vorgeschlagen, die den aktuellen Marktpreisen nahekommen. Dies gilt insbesondere für die planungsbegleitende Vermessung (= Bestandsaufnahme). Die neuen Regelungen ermitteln das Honorar nach

  • der aufzunehmenden Fläche
  • der Dichte der aufzunehmenden Punkte und
  • dem Schwierigkeitsgrad.

Die bisherige Regelung, das Honorar u. a. nach der Bausumme des geplanten Projektes zu ermitteln, wurde verlassen, was von den Auftraggebern begrüßt wird. Eine zunächst ablehnende Haltung gegenüber der HOAI weicht oft in einem persönlichen Beratungsgespräch einer verhaltenen Begeisterung. So kann man durchaus erkennen, dass eine Verbindlichkeit unserer Leistungen in der HOAI bei unseren Auftraggebern gut ankommen würde. Denn so könnten sie Leistungen beschränkt ausschreiben und diese nach den AHO eindeutig benennen.

Es besteht ein verhaltener Optimismus, dass mit der nächsten Novellierung die Diskussion zur Verbindlichkeit der sogenannten Beratungsleistungen in unserem Sinn wieder in Gang kommt. Es liegt nun an uns, die Formulierung des grünen Heftes 31 des AHO zu kommunizieren, um sie bekannt zu machen und dessen Akzeptanz noch weiter zu steigern. Wenn dann noch die Tabellenwerte der Bauvermessung so angepasst werden, wie sie ursprünglich geplant waren, kann dieses Papier Grundlage für die HOAI-Novellierung für unseren Fachbereich dienen. Damit wäre eine höhere Anerkennung auch in der eigenen Kollegenschaft zu erwarten.

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