Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 1.9.2018
Ab sofort gehört auch die Einhaltung der Abstandsflächen zum Prüfungsumfang einer Baugenehmigung. Um diese Verfahren zu beschleunigen, bieten wir den Bauherren an, der Bauvorlage einen sogenannten qualifizierten Lageplan beizufügen. Dieser basiert auf einem örtlichen Aufmaß und stellt für alle Beteiligten eine rechtssichere Unterlage zur Verfügung. Wir stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.