Bisher war die Höhenfestlegung in Eingabeplanungen für alle Beteiligten in der Regel klar. War die Höhenfestlegung des neuen Gebäudes auf Meereshöhe festgelegt, war damit die Höhe über NN gemeint.
Das ist nun leider nicht mehr so eindeutig erkennbar.
Am 30.06.2017 wurde in Bayern das amtliche Höhensystem auf das neue amtliche Höhenbezugssystem „Deutsches Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016)“ umgestellt. Damit ist das alte, noch weit verbreitete Höhenbezugssystem DHHN 12 (NN-Höhen) nicht mehr gültig.
Warum das so ist und welche Auswirkungen das hat, soll hier kurz erläutert werden.
Das bisherige Höhensystem DHHN12 stammte ursprünglich vom Amsterdamer Pegel ab und wurde durch eine Gruppe von besonderen Höhenfestpunkten als Datumspunkt des Deutschen Haupthöhennetzes 1912 repräsentiert. Von diesem Datumspunkt aus wurde das gesamte Deutsche Höhennetz erstellt. Bis 2017 war dies das gebräuchliche Höhensystem in Bayern.
Im Zuge des neuen integrierten Raumbezuges 2016 wurde das Höhensystem in das Lagesystem integriert und zu einem 3D-Koordinatensystem. Historisch bedingt waren Lagesystem und Höhensystem bisher getrennt. Durch neue Messverfahren mit GNSS sollten diese beiden Systeme in ein einheitliches 3-dimensionales Koordinatensystem überführt werden. So wird sichergestellt, dass Höhen aus GNSS-Messungen und Höhen aus Nivellements mit größtmöglicher Genauigkeit übereinstimmen.
Das führt dazu, dass die Höhen der beiden Systeme nicht identisch sind. Der Unterschied der beiden Systeme liegt bei etwa +4cm bis -4cm und ist nicht linear. Im Münchner Raum sind die Höhen über NHN um etwa 3-4cm tiefer als die Höhen über NN.
Das heißt ein Punkt mit einer Höhe von 576,95 m üNN (DHHN12) hat im Höhensystem DHHN2016 eine Höhe von 576,91 m üNHN.
Die Landeshauptstadt München akzeptiert keine Bauanträge mehr in dem die Höhen im Höhensystem DHHN12 angegeben werden.
Sollte der Bauantrag auf einer Bestandsaufnahme basieren in dem die Höhen im alten System angegeben sind, so müssen diese umgerechnet werden.
Dabei ist vor allem auf die genaue Bezeichnung des verwendeten Höhensystems zu achten.
Für weiterführende und detailliertere Infos empfehlen wir die Internetseiten des LDBV Bayern (www.ldbv.bayern.de) oder der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) (www.adv-online.de).