Sicherheit beim Neubau dank Baurechtsvermessung
Vor Baubeginn ist die Grundfläche des geplanten Neubaus abzustecken und die Höhenlage festzulegen (§68 Abs. 6 Satz 2 BAYBO). Diese Aufgabe erfordert nicht nur vermessungstechnischen Sachverstand, sondern auch profunde Kenntnisse im Katasterwesen. Dennoch ist diese Aufgabe als privatrechtlich zu sehen. Der Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen (PSVV) bescheinigt dabei zusätzlich die Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen und […]